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5 Fragen Recht: Verträge mit Kunden und Geschäftspartnern

Was unterscheidet einen guten Vertrag von einem schlechten? Woran muss man beim Aufbau eines Vertrages denken? Wie steht es um die Vertragsgrundlagen bei Online-Geschäften? Fragen, die viele Unternehmer im Rheinland beschäftigen. Die INCENTO-Redaktion hat Anwältin Julia Nikoláeva getroffen und mit ihr über die fünf wichtigsten Fragen zum Vertragsrecht gesprochen.
Artikel vom 27/11/2019

5 Fragen Recht: <strong>Verträge mit Kunden und Geschäftspartnern</strong>
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Incento: Wann ist ein Vertrag ein guter Vertrag?
Julia Nikoláeva: Ein Vertrag dient ja immer dazu, bei möglichen Streitfälle zwischen den Vertragsparteien Lösungen anzubieten. Insofern ist ein guter Vertrag nie einseitig auf die Interessen einer der beiden Partner ausgerichtet. Im Gegenteil: Ein guter Vertrag muss immer so aufgesetzt sein, dass die legitimen Interessen beider Parteien bedacht und angemessen berücksichtigt werden. Dabei sollten im Vertrag immer alle wichtigen Punkte bedacht werden. Für mich als Anwältin ist es deshalb sehr wichtig, mich vor Beginn der Arbeiten an einem Vertrag intensiv mit meinem Mandanten über die Hintergründe eines Vertrages auszutauschen. Nur so kann ich in allen Details verstehen, welche möglichen Konfliktpotenziale in einem Geschäftsvorgang liegen, die über den Vertrag geregelt werden sollen. Entsprechend greife ich diese Punkte auf und sorge dafür, dass der Vertrag umfassend dieses Potenzial möglicher Konfliktfelder zwischen den Parteien abdeckt. Gleichzeitig bin ich immer sehr darum bemüht, die Verträge schlank und leicht verständlich zu halten. Das erleichtert die Arbeit mit den Verträgen ungemein.

Incento: Wird ein Vertrag erst dann wichtig, wenn es in einer Geschäftsbeziehung kracht?
Julia Nikoláeva: Nein, dass kann man so nicht sagen. Natürlich soll ein Vertrag in erster Linie dazu dienen, bei möglichen Konflikten als eine Art Leitplanke auf dem Weg hin zu einer guten Lösung zu dienen. Aber die Funktion eines gut ausgearbeiteten Vertrages geht darüber hinaus. So bietet die Gesamtheit von stimmigen Verträgen einem Unternehmen zum Beispiel ein großes Maß an Handlungssicherheit. Wenn man darauf bauen kann, dass die Struktur der Verträge in allen Bereichen des unternehmerischen Handelns in einem Unternehmen konsequent aufeinander abgestimmt sind, lässt sich die Firma einfach besser führen. Vor allem bei sehr komplexen Geschäftsvorgängen dienen Verträge, das ist zumindest meine Erfahrung, häufig auch als Informations-Quelle. Wenn man sich über bestimmte Abläufe und Absprachen in einem Projekt nicht mehr ganz sicher ist, kann man die Verträge konsultieren und ist schnell wieder im Bild. Das zeichnet einen guten Vertrag aus.

Incento: Was muss denn in einem Vertrag unbedingt geregelt werden?
Julia Nikoláeva: Ganz wesentlich ist, dass im Gespräch mit dem Mandanten zunächst alle wichtigen, potenziell strittigen Punkte zwischen den späteren Vertragsparteien ermittelt und notiert werden. Alle Punkte sollten in einem guten Vertrag aufgegriffen werden, die Regelungen des Vertrages sollten dabei soweit wie möglich auf gesetzliche Regelungen zurückgreifen. Überall da, wo sich entsprechende gesetzliche Regelungen anbieten, sollten diese in den Vertrag eingearbeitet werden, da sich hier kaum Interpretationsspielräume ergeben. Inhaltlich steht meist die Frage nach den Leistungen der Vertragsparteien, der Modalität der Erbringung der Leistungen und die Form der entsprechenden Honorierung im Fokus. Daneben müssen die Aspekte der angemessenen Risikoverteilung zwischen den Parteien und der Haftung zu den Leistungen aus dem Vertrag berücksichtigt werden. Diese Kernaspekte müssen, ebenso wie die Regelungen zum Vorgehen im Streitfall, in der Regel in einem guten Vertrag immer detailliert ausgearbeitet sein.
 

Incento: Was ist der Unterschied zwischen einem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's)?
Julia Nikolaeva: Grundsätzlich unterscheiden sich ein individueller Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen formal zunächst dadurch, dass an einem Vertrag beide Parteien mitarbeiten. Ein Vertrag wird in der Regel zwischen zwei Parteien ausgehandelt, es wird um einzelne Formulierungen gerungen, beide Parteien können ihre Vorstellungen in den Vertrag einbringen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingegen werden einseitig von einem Unternehmen formuliert und in Kraft gesetzt. Hier gibt es keine Möglichkeiten Einfluss zu nehmen, man muss in der Zusammenarbeit mit einem Unternehmen diese AGB's akzeptieren – oder man verzichtet darauf bei diesem Unternehmen einzukaufen oder es zu beliefern. Damit ist auch der zweite wesentliche Unterschied bereits angesprochen: Ein Vertrag wird in der Regel zwischen zwei Parteien – manchmal auch innerhalb einer kleinen Gruppe von Vertragspartnern – abgeschlossen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden sich aber an eine große Gruppe von Vertragspartnern. Eine Vielzahl von Geschäftsvorgängen werden durch den Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgesichert. Dazu mein Tipp: Es ist immer wichtig, dass die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr gut durchdacht und entsprechend professionell ausgearbeitet sind. Ebenso wichtig ist es immer, sich im Vorfeld des Aufbaus einer Kunden- oder Lieferantenbeziehung zu einem Unternehmen, mit dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auseinanderzusetzen

Incento: Was gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten, wenn man online-Geschäfte betreibt?
Julia Nikoláeva: Grundsätzlich gilt, dass auch bei online-Geschäften, zum Beispiel für die Betreiber eines Web-Shops, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Basis der Beziehung zwischen Kunden und Lieferanten Geltung besitzen. Die AGB's sollten dabei vom Shop-Betreiber so ausgearbeitet sein, dass alle möglichen Konfliktpotenziale, die sich aus dem besonderen Geschäftsfeld des online-Handles ergeben, aufgegriffen und geregelt sind. Für Kunden von Web-Shops gilt, dass sie in jedem Falle die AGB's genau studieren sollten, um über ihre Rechte und Pflichten bei einer Nutzung des Web-Shops bestmöglich informiert zu sein. Im Bereich des online-Handels genügt im übrigen in der Regel die Einstellung der AGB's in Textform, die strengere Schriftform, die eine Unterschrift enthalten muss, ist hier nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall müssen die AGB's für online-Geschäfte aber an die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen angepasst werden. So gilt es zum Beispiel die jeweiligen Info-Pflichten für den E-Commerce, die sich in den Geschäftsfeldern Business-to-Client und Business-to-Business noch einmal signifikant unterscheiden, zu erfüllen. Gerade für die Erstellung entsprechender AGB's im Bereich der digitalen Medien biete ich Unternehmern im Rheingebiet gerne meine anwaltliche Unterstützung an.