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Medizinische Leistungen

Krankenhaus – Privatklinik – Praxisklinik

Anfang der 1990er Jahre sah die Welt noch anders aus. Das gilt insbesondere für die Gesundheitsversorgung. So gab es in Deutschland im Jahr 1991 insgesamt 2.411 Krankhäuser, von denen 1.110 (46%) öffentliche Einrichtungen waren, 943 (39%) waren freigemeinnützige Einrichtungen und 358 (15%) waren private Einrichtungen. Sieht man sich das Jahr 2018 an, dann wird deutlich, wie stark sich das Gesundheitswesen in Deutschland seitdem verändert hat. Nicht nur die Anzahl der Krankenhäuser hat sich verändert: 2018 gab es noch 1.925 Einrichtungen. Auch der Anteil der öffentlichen Einrichtungen ist auf 29% gesunken (552 Einrichtungen). Die freigemeinnützigen Einrichtungen haben einen Anteil von 34% (650 Einrichtungen) und die privaten Einrichtungen sind auf 38% (723 Häuser) angestiegen.
Artikel vom 17/12/2020

<strong>Krankenhaus – Privatklinik – Praxisklinik</strong>
<strong>Krankenhaus – Privatklinik – Praxisklinik</strong>
<strong>Krankenhaus – Privatklinik – Praxisklinik</strong>
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Wo liegen die Unterschiede?

Wo liegen die Unterschiede?

Ob sich eine Einrichtung in privater oder in öffentlicher bzw. freigemeinnütziger Hand befindet, wirkt sich vor allem darauf aus, wer sich dort behandeln und operieren lassen kann. Privat versicherte Patienten haben grundsätzlich eine freie Arztwahl, können also selbst entscheiden, von wem und wo sie sich behandeln lassen. Das gilt für die Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt ebenso wie für ambulante Eingriffe und stationäre Aufenthalte in einer Klinik. Für gesetzlich versicherte Patienten sind die Spielräume enger als für privatversicherte Patienten. Denn gesetzlich Versicherte dürfen auf Kosten ihrer Krankenkasse nur in solchen Krankenhäusern stationär behandelt werden, die nach § 108 Sozialgesetzbuch (SGB) V „zugelassen“ sind. Das sind
a)    Hochschulkliniken
b)    Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind (sogenannte Plankrankenhäuser)
Alle Hochschulkliniken und die meisten Plankrankenhäuser gehören öffentlichen oder freigemeinnützigen Trägern. Daneben gibt es diejenigen meist sehr großen Kliniken, die in privater Hand sind und die dennoch in den Krankenhausplan mit aufgenommen wurden, um die medizinische Grundversorgung sicherzustellen. Aber es gibt noch eine weitere Kategorie von Kliniken, in denen sich auch gesetzlich Versicherte operieren lassen können. Das sind
c)    Kliniken, die einen Versorgungsvertrag mit Krankenkassen oder Ersatzkassen abgeschlossen haben.

Diese Verträge werden zwischen Leistungserbringern (vielfach Privatkliniken) und Krankenkassen abgeschlossen und beinhalten, dass die Krankenkassen die Kosten für bestimmte ambulante und stationäre Eingriffe übernehmen. Eine besonders innovative Art der Kooperation zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen sind die Verträge zur Integrierten Versorgung. Als Integrierte Versorgung wird eine sektorenübergreifende Versorgungsform bezeichnet, in der verschiedene Fachdisziplinen und Sektoren (Kliniken, Hausärzte, Fachärzte, Apotheken und weitere medizinische Dienstleister) miteinander verknüpft werden, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Kosten zu reduzieren. Insbesondere die privaten Praxiskliniken haben durch ihre spezialisierte Ausrichtung ideale Voraussetzungen, um den hohen Anforderungen der Integrierten Versorgung gerecht zu werden.

Was ist eine Praxisklinik

Was ist eine Praxisklinik

Praxiskliniken sind nach §122 Sozialgesetzbuch V Leistungserbringer, die neben der rein ambulanten Behandlung ausdrücklich auch den Auftrag zur stationären Versorgung haben. Dafür halten die Praxiskliniken Betreuungsmöglichkeiten vor, um Patienten über den reinen Eingriff oder die medizinische Prozedur hinaus kurzstationär zu versorgen. Die Verweildauer bei stationären Aufenthalten ist ein maßgeblicher Kostentreiber im Gesundheitswesen. Es ist erwiesen, dass die Verweildauer in Praxiskliniken deutlich geringer ist als in öffentlichen Krankenhäusern. Die Praxiskliniken tragen damit zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bei. Natürlich erfüllen die Praxiskliniken die geforderten Anforderungen und Richtlinien hinsichtlich Hygiene, Qualitätsstandards und Patientensicherheit. Auch dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Praxiskliniken haben durch ihr überzeugendes Konzept mittlerweile ihren festen Platz in der Gesundheitsversorgung. Sie bieten niedergelassenen Ärzten verschiedenster Fachrichtungen die Möglichkeit, ihre Patienten in modernen Strukturen zu behandeln und zu operieren. So werden Patienten während des gesamten Behandlungsverlaufes von „ihrem“ Spezialisten betreut. Die Zusammenarbeit zwischen den Praxiskliniken und ihren Kooperationsärzten ist eng. Das macht für die Patienten schnelle Termine möglich. Durch die Unabhängigkeit von der Öffentlichen Hand und die somit privatwirtschaftliche Finanzierung sind die Entscheidungswege bei Investitionen deutlich kürzer. Daher entspricht die Medizintechnik in Praxiskliniken den modernsten Standards und trägt auch dadurch zu einer optimalen Versorgung bei.

Mehr Zeit

Für die Patienten stellen sich die Vorteile einer Praxisklinik ganz deutlich dar: Praxiskliniken sind in der Regel deutlich kleiner als die Stationen in öffentlichen Krankenhäusern. Daraus ergibt sich, dass das Pflegepersonal spürbar mehr Zeit für die Patienten hat und somit die Betreuung der Patienten persönlicher und individueller sein kann. Hinzu kommt, dass sich die Ärzte meist auf bestimmte Eingriffe spezialisieren und dass dadurch mit dem OP-Team, der Anästhesie und dem Pflegepersonal ein eingespieltes Team die Patienten versorgt. Eine Begleiterscheinung, die nachweislich erheblich zur Zufriedenheit beiträgt. 

Vorteil kurzer Aufenthalt

Vorteil kurzer Aufenthalt

Im Vergleich zu vielen Krankenhäusern halten Praxiskliniken den Verwaltungsaufwand minimal und die Verweildauer der Versicherten kurz. Der medizinische Fortschritt macht es möglich: Eine Vielzahl der Prozeduren in verschiedenen Fachgebieten können inzwischen ambulant oder kurzstationär ausgeführt werden – Tendenz steigend. Etwas anderes kommt noch hinzu: In Praxiskliniken finden ausschließlich geplante Eingriffe statt. Die Patienten profitieren in hohem Maße davon, denn bei geplanten Eingriffen können bei allen Patienten Risiken wie z.B. Multiresistente Keime erhoben und so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Die Folge sind deutlich geringere Infektionszahlen.

Die Praxiskliniken in der Corona-Krise

Die Kölner Praxiskliniken haben in der Corona-Krise eng mit dem Krisenstab in Köln zusammengearbeitet. Wie alle öffentlichen Krankenhäuser in Köln sind auch die Kölner Praxiskliniken darauf vorbereitet gewesen, ihre Kapazitäten für die Behandlung von Corona-Patienten zur Verfügung zu stellen. Dazu wurden die räumlichen und personellen Ressourcen an den Krisenstab gemeldet, der die Praxiskliniken in seine Planung mit einbezogen hat. Die gute allgemeine Versorgungslage und der gegenüber den Befürchtungen bisherige Verlauf der Pandemie in Köln hat einen Rückgriff auf diese Ressourcen bis zum heutigen Tage allerdings noch nicht gefordert.